
Umstellung auf die "eAU" ab 2023
Die Umstellung auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („eAU“) wird ab Januar 2023 verpflichtend für Arbeitgeber. Die Umstellung auf das elektronische Verfahren soll Arbeitgeber und Arbeitnehmer entlasten. Auch die bekannten „gelben Zettel“ sollen der Vergangenheit angehören. Jährlich werden in Deutschland 77 Millionen AU-Bescheinigungen ausgestellt. Diese Daten liegen den Ärzten in ihrer Praxissoftware ohnehin schon digital vor. Somit wird neben dem geringeren Aufwand auch einiges an Papier eingespart.