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Umstellung auf die "eAU" ab 2023

Die Umstellung auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („eAU“) wird ab Januar 2023 verpflichtend für Arbeitgeber. Die Umstellung auf das elektronische Verfahren soll Arbeitgeber und Arbeitnehmer entlasten. Auch die bekannten „gelben Zettel“ sollen der Vergangenheit angehören. Jährlich werden in Deutschland 77 Millionen AU-Bescheinigungen ausgestellt. Diese Daten liegen den Ärzten in ihrer Praxissoftware ohnehin schon digital vor. Somit wird neben dem geringeren Aufwand auch einiges an Papier eingespart.

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Die Omnibus-Richtlinie

Neben der Einführung des Kündigungsbutton hat es am 28. Mai 2022 noch eine weitere Änderung zum Thema Verbraucherschutz gegeben. Diese betreffen Onlineshops und E-Commerce-Plattformen. Mit der Einführung der „Omnibus-Richtlinie“ (Richtlinie (EU) 2019/2161) wurden die EU-Vorschriften zum Verbraucherschutz erneuert. Diese umfasst insgesamt vier Richtlinien über Preisangaben, Verbraucherrechte, unlautere Geschäftspraktiken und missbräuchliche Vertragsklauseln.

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Ist die 4-Tage-Woche bei uns schon denkbar?

Viele Arbeitnehmer wünschen sich inzwischen kürzere oder flexiblere Arbeitszeiten. So steht die 4-Tage-Woche derzeit hoch im Kurs bei den Arbeitnehmern, denn mehr als drei Viertel der Beschäftigten könnten sich einen Tag weniger Arbeit pro Woche vorstellen, ganz im Sinne der Arbeitswelt 4.0 und der Verbesserung der Work-Life-Balance. Im Gegensatz dazu stehen Aussagen der Politik, die durch den demographischen Wandel sowie den Fachkräftemangel zu Überstunden, längeren Arbeitszeiten und einem höheren Renteneintrittsalter aufrufen.

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Der „Big Mac“ als Währungsvergleich

Die Auswirkungen der Inflation sind für uns alle zurzeit spürbar. Ob erhöhte Benzinpreise, gestiegene Energiekosten oder die Preise beim täglichen Einkauf im Supermarkt. Alles wird derzeit teurer und unsere Kaufkraft nimmt ab. Einfach gesagt, bedeutet dies, dass wir für den gleichen Betrag nun weniger Waren in unseren Einkaufswagen packen können, wie noch vor ein paar Jahren.

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Abmahnwelle durch Google Fonts

Zurzeit gibt es für viele Webseitenbetreiber ein mögliches Risiko Abmahnschreiben mit Schadensansprüchen zu erhalten, wenn sie Schriftarten von „Google Fonts“ nutzen. Da „Google Fonts“ kostenlose Schriftarten zur Verfügung stellt, greifen viele Webseitenbetreiber, vor allem von kleineren Unternehmen, darauf zurück. An sich ist das kein Problem, doch oftmals sind diese Schriftarten nicht lokal auf dem eigenen Webserver gespeichert, sondern werden nur über Google Server gehostet und das ist der entscheidende Punkt.

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Tumult um das neue Arbeitszeiterfassungsgesetz

Zurzeit gibt es in der Arbeitswelt ein heiß diskutiertes Thema – die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat ein Gesetz erlassen, welches die Dokumentation der Arbeitszeit von Arbeitnehmern vorschreibt. Das Gesetz gilt übrigens ab sofort und die dafür erforderlichen Maßnahmen, zur Erfassung der Zeit, sind vom Arbeitgeber zu tragen.

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