Warum du das AGG kennen solltest....

Im Vorstellungsgespräch sind Fragen unumgänglich, denn schließlich möchte das Unternehmen wissen, wer sich bewirbt. Egal, ob strukturiert, halbstrukturiert oder ganz frei, der Bewerber muss sich Fragen seines Gegenübers stellen. Doch muss ich auf alle Fragen antworten?
Längst sind nämlich überhaupt nicht alle Fragen erlaubt und ein Unternehmen gehen auch nicht alle Informationen etwas an. Wer bestimmt, was erlaubt ist und was nicht? Das regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – kurz AGG. Und warum ist das für einen Bewerber wichtig?
Es kommt immer ganz drauf an
Wird eine Frage gestellt, die eigentlich nicht gestellt werden darf, muss ich nicht gleich das ganze Gespräch beenden, aber ich darf offiziell ohne Konsequenzen flunkern. Doch Achtung: bei erlaubten Fragen können Notlügen rechtliche Konsequenzen mit sich bringen!
Was darf denn nun gefragt werden und was nicht? Da im AGG festgelegt ist, dass niemand benachteiligt werden darf, sind Fragen nach Heimat und Herkunft, Geschlecht, religiösen und politischen Anschauungen genauso verboten wie nach Gesundheit und Familienplänen. Aber Vorsicht, sind die Auskünfte für den Arbeitsplatz relevant, dann sind diese Fragen zulässig und müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Beispiel:
- Ein Kindergarten mit kirchlichem Träger darf nach der Religionszugehörigkeit fragen und danach entscheiden
- Eine Partei darf bei der Einstellung nach den politischen Ansichten fragen
- Ein Arbeitsgeber, dessen Arbeitsplatz nicht für werdende Mütter geeignet wäre, wie beispielsweise ein Chemielabor, darf fragen, ob man schwanger ist
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