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Abmahnwelle durch Google Fonts

Zurzeit gibt es für viele Webseitenbetreiber ein mögliches Risiko Abmahnschreiben mit Schadensansprüchen zu erhalten, wenn sie Schriftarten von „Google Fonts“ nutzen. Da „Google Fonts“ kostenlose Schriftarten zur Verfügung stellt, greifen viele Webseitenbetreiber, vor allem von kleineren Unternehmen, darauf zurück. An sich ist das kein Problem, doch oftmals sind diese Schriftarten nicht lokal auf dem eigenen Webserver gespeichert, sondern werden nur über Google Server gehostet und das ist der entscheidende Punkt.

Die Kläger berufen sich hier auf die DSGVO. Beim Nutzen der Webseite werden nämlich Daten, wie die IP-Adresse, an die Google-Server weitergeleitet, ohne dass die Nutzer eine Einwilligung dafür gegeben haben, was einen Verstoß gegen die DSGVO darstellt. Durch Bekanntwerden dieses Problems werden nun unzählige Mahn- und Unterlassungsschreiben von Privatpersonen oder Abmahnkanzleien verfasst und an Webseitenbetreiber versendet, die genau diese Art des „Google Fonts Hostings“ nutzen. Meist verlangen sie hierbei einen Schadensersatz von 100€, eventuell auch zuzüglich anderer Kosten, und bestehen auf die Löschung ihrer Daten.

Was kann man nun aber tun?  

Betrachtet man die Urteile, gibt es Fälle, denen Recht gegeben wurde, andere wurden abgewiesen.

Um Ärger und Stress vorzubeugen, gibt es zwei Dinge, die Webseitenbetreiber tun können. Zum einen gibt es die Möglichkeit, die Einwilligung des Webseitenbesuchers über die Cookie-Abfrage einzuholen. Zum anderen gibt es die Möglichkeit, sich die Schriftarten lokal herunterzuladen und auf seinem Webserver zu speichern. Ob ein Handlungsbedarf besteht, kann man über den Quellcode der eigenen Webseite herausfinden oder man nutzt einen „Fonts-Checker“ und überprüft, auf welche Art und Weise die Schriftarten auf der Webseite vorkommen.

Falls Sie bereits ein Mahnschreiben erhalten haben, ist es sicherlich ratsam, sich eine Meinung von einem Anwalt einzuholen. Bei weiterem gerichtlichem Vorgehen sollte man sich aber im Klaren sein, dass hier weitaus höhere Kosten als die oben genannten 100€ aufkommen könnten.

 

Foto: © pixabay