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Zeugnissprache - Kenne den Code

Da ein Arbeitszeugnis stets wohlwollend formuliert sein muss, klingen Arbeitszeugnisse im ersten Moment immer gut und freundlich. Doch Achtung, es gibt einige Formulierungen hinter denen sich eine andere Bedeutung versteckt, denn ein Arbeitszeugnis muss auch wahrheitsgemäß sein.

Generell gibt es zwei Arten von Arbeitszeugnissen, die es zu unterscheiden gilt. Das einfache Arbeitszeugnis steht jedem Arbeitnehmer zu und wird automatisch nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Das qualifizierte Arbeitszeugnis wird nur auf Verlangen des Arbeitsnehmers ausgestellt und enthält über die Tätigkeit und Dauer auch Informationen zu Leistung und Verhalten und hier gilt es genau hinzusehen.

 

Es gibt einige Floskeln, auf die man häufig stößt, wie zum Beispiel:

  • „erledigte zugeteilte Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.“
  • „zeigte nach Anleitung Ehrgeiz und Fleiß.“
  • „arbeitete genau und sorgfältig.“
  • „zeigte für seine/ihre Arbeit Verständnis und Interesse.“

 

Klingt doch richtig gut, oder etwa nicht? Von wegen, wenn man diese Aussagen ins Schulnotensystem übersetzt, hätten wir lediglich Noten zwischen 4 bis 6 vor uns. Sollen diese Aussagen hingegen Noten zwischen 1 und 2 darstellen, sollten die Formulierungen folgendermaßen klingen:

  • „erledigte zugeteilte Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“
  • „zeigte eine ausgezeichnete Arbeitseinstellung.“
  • „arbeitete stets zuverlässig und genau.“
  • „hat vereinbarte Ziele selbst unter schwierigsten Bedingungen zumeist noch übertroffen.“

 

Grundsätzlich gilt, dass es hier auf die kleinen Worte ankommt:

  • Sehr gut (1): stets zu unserer vollsten
  • Sehr gut bis gut (1-2): stets zu unserer vollen
  • Gut (2): zu unserer vollsten
  • Befriedigend (3): zu unserer vollen
  • Ausreichend (4): zu unserer
  • Mangelhaft (5): im Großen und Ganzen zu unserer 

Achtung, auch fehlende Worte können Auskunft geben. Wünscht der Arbeitgeber beispielsweise am Ende „alles Gute für die weitere berufliche Zukunft“, aber wünscht kein privates Glück ist das ein Hinweis darauf, dass es Zwischenmenschlich nicht gepasst hat. Erhaltet ihr hingegen „wir wünschen ihm/ihr auf ihrem privaten Weg alles Gute“ und es fehlt ein Bezug auf das Berufsleben, ist das ein Hinweis, dass es Zwischenmenschlich passte, doch nicht beruflich. Am besten sind Wünsche für beide Bereiche oder allgemein gehalten wie „Wir wünschen ihm/ihr alles Gute für die Zukunft“.

Foto: © pexels